Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tandempassagiersprünge und Fallschirmsportkurse
(Stand 01.01.2011)
§ 1 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Buchung eines Veranstaltungsangebotes oder der Bestellung eines Geschenktickets. Grundlage des Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Anmeldung als rechtsverbindlich anerkannt sind und gelten.
§ 2 Tandempassagiersprünge
Tickets für Tandempassiersprünge sind ab Vertragsschluss bzw. Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Bei Abweichung des Datums des Vertragsschlusses vom Ausstellungsdatum gilt das jüngere Datum.
Bei der Buchung bzw. Bestellung eines Tandempassiersprunges wird eine Anzahlung von mindestens 50 Euro fällig. Der Restbetrag kann am Sprungtag vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden, ist aber bei Nichtantritt des Teilnehmers spätestens 1 Jahr ab Vertragsschluss zu zahlen.
Der Fallschirmclub Remscheid e.V. behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen, Kraftstoffpreisen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern.
Die Tickets sind auf Dritte übertragbar, dürfen allerdings nicht zu privaten oder gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden.
Die Tickets können allerdings nur in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres eingelöst werden.
Eine Terminvereinbarung vor Saisonbeginn, mindestens aber 4 Wochen vor dem gewünschten Termin ist erforderlich. Der Fallschirmclub Remscheid e.V. ist bemüht, den Wunschtermin einzuhalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht indes nicht, sofern der Fallschirmclub Remscheid e.V. aufgrund von Kapazitätsbegrenzungen den Termin nicht einhalten kann.
Der Fallschirmclub Remscheid e.V. kann in begründeten Fällen einen vereinbarten Termin absagen, insbesondere wenn aus unvertretbaren und/oder unvorhersehbaren Umständen, insbesondere auch bei schlechter Wetterlage ein Flugbetrieb nicht durchführbar ist. Regressansprüche oder weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Fallschirmclub Remscheid e.V. bestehen in diesem Fall nicht.
§ 3 Fallschirmkurse
Die Buchung der Fallschirmkurse erfolgt telefonisch oder online über das Buchungssystem/Shop für Fallschirmkurse.
Bei der Anmeldung sind mindestens 50 % des Kurspreises fällig und zu zahlen. Der Restbetrag kann am Sprungtag vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden.
Der Wechsel auf einen höherwertigen Kurs ist jederzeit möglich. Bestimmte Ausbildungsinhalte der jeweiligen Kurse können teilweise angerechnet werden. Dieses ist jedoch im Einzelfall zu klären.
Die Ausbildung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesministeriums für Verkehr. Kann die Ausbildung vom Kursteilnehmer nicht beendet oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der Sicherheit nicht zu Ende geführt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Fallschirmclub Remscheid e.V. hat diese Unmöglichkeit selbst zu vertreten. Nicht absolvierte Sprünge können innerhalb eines Zeitjahres nachgeholt werden.
Angefangene Kurse sind nicht übertragbar.
Kursablauf und Zeitplan werden nach den jeweiligen Erfordernissen ausgerichtet und den Kursteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern Kurse aus internen Gründen ausfallen müssen, werden die Kursteilnehmer hierüber spätestens eine Woche vor Kursbeginn in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Beträge werden ggfls. anteilig zurückerstattet, sofern Ausweichtermine für Kursteilnehmer nicht wahrnehmbar sein sollten.
§ 4 Video und Fotoaufnahmen/Sprünge
Bei Ausfällen von Videoaufzeichnungsgeräten und Fotoapparaten während eines Foto- oder Videosprunges werden die Kosten hierfür nicht ersetzt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Video- oder Fotoaufnahmen.
Alle Video- und Fotorechte bleiben beim Foto- oder Videomann und sind urheberrechtlich geschützt.
§ 5 Stornierungen
Erfolgt eine Stornierung über der Fallschirmclub Remscheid e.V. wird der gezahlte Betrag erstattet oder auf Wunsch auf einen anderen Termin bzw. Kurs übertragen.
Erfolgt die Stornierung durch die Kunden, so wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises erhoben, es sei denn der Kunde weist dem Fallschirmclub Remscheid e.V. nach, dass dort wegen der Stornierung geringere Kosten entstanden sind. Die Stornierungsgebühr würde sich in dem Fall um den Differenzbetrag reduzieren.
Gutscheine und Tickets von Agenturen können über den Fallschirmclub Remscheid e.V. nicht erstattet werden. Der Fallschirmclub Remscheid e.V. stellt anheim, sich hier mit der jeweiligen Agentur in Verbindung zu setzen.
§ 6 Versicherungen
Der Fallschirmclub Remscheid e.V. hat für die Sprungdurchführung und Ausbildung eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden sowie eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Fallschirm- und Tandemsprungsysteme abgeschlossen.
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten sich die Teilnehmer beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit eingeschlossen ist.
Im Übrigen erklären die Teilnehmer ihre uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Durchführung des Fallschirm-/Tandemsprünge.
§ 7 Haftung des Teilnehmers
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Sprungmaterial haftet der Schadensverursacher. Teilnehmer können von der weiteren Ausbildung bzw. dem Sprungbetrieb ausgeschlossen werden, wenn die eigene Sicherheit oder die anderer gefährdet oder die Durchführung des Ausbildungsbetriebes nachhaltig gestört wird. Eine Kostenerstattung oder Rückzahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Vielmehr verbleibt es bei den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers in voller Höhe.
§ 8 Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Fallschirmclub Remscheid e.V. oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung bzw. dem Sprungbetrieb beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder Gesundheit herrührt.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief) und durch Rücksendung der Tickets widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Tickets. Der Widerruf ist zu richten an den Fallschirmclub Remscheid e.V.
Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfls. gezogene Nutzungen (Zinsen) herauszugeben.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Remscheid , den 01.01.2011